Clemens Hoch begrüßt Prüfzusage der Landesregierung bei Novellierung des Kurtortgesetzes
MAINZ/MENDIG. Werden die unterirdischen Mendiger Lavakeller als Heilstollen anerkannt? Die Landesregierung will diese Frage bei einer zukünftigen Novellierung des Kurortegesetzes prüfen lassen. Dies teilt der hiesige Landtagsabgeordnete Clemens Hoch nach einem Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Hendrik Hering mit. Dann könnte es zu einer staatlichen Prädikatisierung der Keller in Mendig als Heilstollen kommen.
Für die staatliche Anerkennung und Prädikatisierung der Heilbäder und Kurorte sind die Kurortegesetze der Länder sowie weitere landesrechtliche Vorschriften maßgebend. In Rheinland-Pfalz unterliegt die staatliche Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden dem Kurortegesetze vom 21.12.78. Darin wird in § 1 KOG die Prädikatisierung „Heilbad, Kneipp-Heilbad, Felke-Heilbad, Felke-Kurort, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort und Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ verwendet. Eine Anerkennung als Heilstollen ist im rheinland-pfälzischen Kurortegesetz bislang nicht vorgesehen.