Dreyer/Lewentz: Keine Steuermittel für Verfassungsfeinde

Veröffentlicht am 31.01.2017 in Allgemein

Das Bundesverfassungsgericht hat an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD keinen Zweifel gelassen. Bei der Urteilsverkündung zum Parteienverbot am 17. Januardieses Jahres stellte das Gericht klar, dass ihre Anhänger klar die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung anstreben. Auch die Wesensverwandtschaft mit dem  Nationalsozialismus wurde attestiert. Nur die mangelnde Durchschlagskraft ihrer Parteiorganisation bewahrte die NPD vor einem Verbot.

Nach geltender Rechtslage kann eine Partei trotz der Missachtung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren. „Genau das soll sich ändern. Verfassungsfeinde sollen nicht länger von dem demokratischen Staat finanziert werden, den sie abschaffen wollen. Wir wollen den Demokratiefeinden den Zugang zur staatlichen Parteienfinanzierung so weit wie möglich einschränken“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Innenminister Roger Lewentz ergänzte am Rande der Ministerratssitzung in Mainz: „Heute hat das Kabinett der Einbringung eines Entschließungsantrag im Bundesrat zugestimmt. Rheinland-Pfalz wird bereits in der nächsten Sitzung des Bundesrats beantragen, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, um festgestellt verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Parteienfinanzierung entziehen zu können.“

Der Bundesrat tritt am 10. Februar zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

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