Clemens Hoch stellt die neuen Förderrichtlinien des Landes vor
Clemens Hoch stellt die neuen Förderrichtlinien des Landes vor
„Mit dem neuen Förderprogramm der Landregierung erfahren ab sofort vor allem Pensionen, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze Unerstützung bei ihren Modernisierungsvorhaben“, erklärte Clemens Hoch bei der Vorstellung des neuen Landesförderprogramms für Beherbergungsbetriebe. Qualität spiele die entscheidende Schüsselrolle als Fundament für den Erfolg der touristischen Infrastruktur im Land.
Neu an den Regeln zur landesweiten Unterstützung von Beherbergungsbetrieben ist, dass sie sich nicht mehr nur auf die so genannten Ziel 2- und Übergangsgebiete erstreckt sondern auf das gesamte Land. Förderbeträge von 7,5 bis 20 Prozent der Gesamtinvestition stellt das Land zur Verfügung, je nach Größe des Unternehmens und des geplanten Vorhabens.
„Damit dehnt das Land die Förderung nicht nur aus, “, so Clemens Hoch, „im Mittel erhöht sie ihre Investitionsbereitschaft im Sinne der guten Gastlichkeit in Rheinland Pfalz.“ Bisher nämlich gab es Zuschüsse von bis zu 12 Prozent. Der Landtagsabgeordnete nannte die Fördervoraussetzungen. Danach muss der Betreiber nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten vorhalten. Ferienwohnungen sind dann förderfähig, wenn ein Mindest-Dienstleistungsangebot wie beispielsweise Frühstück oder tägliche Reinigung formuliert ist. Das Gesamtinvestitionsvolumen muss jeweils mit mindestens 25.000 Euro beziffert werden können, und die Förderung kommt nur mittelständischen gewerblichen Antragsteller zugute.
Die Förderung reiner Gastronomiebetriebe ist nicht möglich. Kombinierte Betriebe (Hotel-Restaurant o.ä.) müssen mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen. Campingplätze werden gefördert, wenn sie überwiegend fremdenverkehrsmäßig genutzt werden. Campingplatzbetreiber mit einer überwiegenden Dauercamper-Belegung kommen nicht in den Genuss der Förderung. Eine weitere Voraussetzung ist die Sterne-Klassifizierung des Betriebes durch DEHOGA oder DTV nach Abschluss des Vorhabens.
Die Investitionsvorhaben müssen entweder 15 Prozent zusätzliche Arbeitsplätze schaffen oder eine besondere Kraftanstrengung bedeuten, wobei diese nach der Höhe der durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre bemessen wird. Sie müssen aufgrund der Maßnahme um 100 Prozent überschritten werden.
„Wir sind davon überzeugt, mit dieser verbesserten Förderung ein eindeutiges Signal zu setzen und einen wichtigen Schritt im Rahmen der Realisierung der neuen Tourismusstrategie 2015“, erklärte Hoch das neue Programm des Landes zur Förderung der touristischen Infrastruktur. Förderanträge nimmt ab sofort die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz GmbH (ISB) entgegen.