Hoch: Bei Beweisantrag von CDU und FDP drängt sich Verzögerungstaktik auf

Veröffentlicht am 20.03.2010 in Landespolitik

Zum heute eingebrachten Beweisantrag von CDU und FDP, in dem keine neuen Fragen aufgeworfen, sondern nur „alte Kamellen“ aufgewärmt werden, äußert sich der Obmann der SPD-Fraktion Clemens Hoch:

„Zu Beginn der Arbeit haben wir im Untersuchungsausschuss Nürburgring GmbH einvernehmlich einen Arbeitsplan und einen umfassenden Beweisantrag zum Komplex Finanzierung beschlossen. Die von CDU und FDP im neuen Beweisantrag gestellten Fragen gehen darüber nicht hinaus. Der Beweiswert ist mehr als fraglich. Nach dem Willen der Opposition sollen nunmehr 32 Zeugen an zusätzlichen Terminen vernommen werden. Davon kommen acht Zeugen ohnehin noch und vier Zeugen haben ihre Aussagen bereits vor dem Untersuchungsausschuss gemacht. Es bestand dabei die Gelegenheit der umfassenden Befragung. Schon seltsam: Ich kann mich nicht erinnern, dass der Ausschussvorsitzende eine Frage nicht zugelassen hat. Vielmehr hat er das Fragerecht sehr großzügig gehandhabt. Dass jetzt angeblich neue Fragestellungen aufgetaucht sind, die allesamt Zusatztermine erforderlich machen, legt die Vermutung einer Verzögerungstaktik nahe. Wenn die Opposition es mit schneller Aufklärung wirklich ernst meint, kann sie unmöglich so an diesem Beweisantrag festhalten und muss jetzt von sich aus endlich auch weitere zeitnahe Zusatztermine ermöglichen.“

„CDU und FDP haben im neuen Beweisantrag mit 32 Zeugen offenbar einfach jeden Namen aufgeschrieben, der irgendwo in den Akten vorgekommen ist. Die Antragsteller sind gehalten näher darzulegen, warum diese Personen als Zeugen in Betracht kommen. Aus unserer Sicht wird vieles erkennbar einfach „ins Blaue hinein“ behauptet. Das genügt sicher nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das kann aber angesichts der Belastung, der Zeugen bei einer Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss ausgesetzt sind, auch im Übrigen nicht ausreichen“, bemerkt Clemens Hoch.

Clemens Hoch: „Der Beweisantrag von CDU und FDP behandelt nur ein einziges Thema, nämlich die Abfragen aus dem Bundeszentralregister. Dass CDU und FDP in ihrer Pressemeldung zu diesem Beweisantrag dann auch noch behaupten, man käme damit zu den wesentlichen Fragestellungen und treibe die Aufklärung voran, grenzt schon an Selbsttäuschung. Wenn dieser Antrag von der SPD gekommen wäre, würde man uns sicher zu Recht Verzettelungs-, -Verschleierungs- und Verschleppungstaktik vorwerfen.“

 

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