„Zeugen haben grundsätzlich die Pflicht, persönlich vor dem Untersuchungsausschuss zu erscheinen. Dies gilt auch, wenn sie Betroffene sind und wenn sie beabsichtigen, sich auf mögliche Zeugnisverweigerungsrechte zu berufen. Unerlässlich ist zunächst eine qualifizierte Belehrung des Zeugen, die der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses in der Sitzung vornimmt. Daran führt kein Weg vorbei“, so der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss „Nürburgring GmbH“ Clemens Hoch.