Ruland (SPD): „Gewaltiger Corona-Schutzschirm im Landtag beschlossen“

Veröffentlicht am 05.04.2020 in Pressemitteilung

Landtag beschließt historischen Nachtragshaushalt 

 

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat einen historischen Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Corona-Pandemie bewältigt werden kann. Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer: „Das historische Ausmaß des 3,3 Milliarden Euro starken Schutzschirms ist der historischen Aufgabe angemessen, vor der das Land zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Abmilderung ihrer Folgen steht. Er trägt genau die Handschrift, die jetzt notwendig ist: Er steht für Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit.“ In einer Kombination aus Barmitteln, Bürgschaften und Verpflichtungsermächtigungen trägt die Ampelkoalition dafür Sorge, dass unserer Gesundheitswesen leistungsfähig, unsere Unternehmen flüssig und unsere Kommunen handlungsfähig bleiben. 

„Unser Staat ist auch in diesen herausfordernden Zeiten handlungsfähig. Nach dem Krisenmanagement der Bundes- wie Landesregierung schlug am 17. März 2020 die Stunde des Parlaments. Wir spüren die gemeinsame, besondere Verantwortung für die Menschen in Rheinland-Pfalz, die wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier tragen.“, so der Mayen-Koblenzer Landtagsabgeordnete Marc Ruland (SPD). Es sei ein starkes Zeichen, dass dieser Nachtragshaushalt im Landtag einstimmig beschlossen wurde. 

Die Soforthilfen des Landes ergänzen die Bundeshilfen für Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe. Im Rahmen des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft“ der Ampel-Koalition werden zusätzliche Landesmittel insbesondere für mittelständische Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten bereitgestellt. Sie sollen bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes erhalten zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme. In Ergänzung zu den Bundeszuschüssen können Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten bei Bedarf Sofortdarlehen des Landes in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Antragsstellung für die Corona-Soforthilfen des Landes sowie des Landeszuschusses erfolgt direkt über die eigene Hausbank.

Die Bundesgelder für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden. Soloselbstständige und Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, erhalten im Zuge des Bundespakets zudem einen erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung. Eine Vermögensprüfung entfällt; Ausgaben für Miete und Heizung werden in den ersten 6 Monaten übernommen. Nähere Informationen gibt es beim Jobcenter des Landkreises MYK: https://jobcenter-myk.de

Nachdem das Antragsverfahren für die Bundesgelder bereits zu Beginn dieser Woche gestartet ist, können Betriebe und Selbstständige, die Hilfe brauchen, ab sofort auch die Landesmittel direkt bei ihrer Hausbank beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung der Soforthilfen des Bundes und des Landes gibt es auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums sowie der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

„Besondere Anerkennung verdienen die, die jetzt unsere Versorgung am Laufe halten und sich für andere – ob ehrenamtlich oder beruflich – einsetzen. Ihnen gilt unser aller Dank für ihren immensen Einsatz für unsere Gesellschaft.“, so Marc Ruland abschließend.

Bei Fragen und Anregungen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten unter 02632 495042 wenden. Weitere Infos: https://marc-ruland.de/

 

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